Im Mietrecht gibt es zwei große Bereiche, die streng voneinander zu trennen sind, nämlich einerseits das Wohnraummietrecht und andererseits das Gewerberaummietrecht. In beiden Bereichen bin ich sowohl für Mieter als auch für Vermieter tätig.

Mietrecht für Gewerberäume

Das Gewerberaummietrecht ist durch weitgehende Vertragsfreiheit geregelt. Wer also beabsichtigt, eine Gaststätte, Laden- oder Büroraum anzumieten sollte sich vorher unbedingt Rechtsrat einholen. Viele Schutzvorschriften zugunsten des Wohnraummieters gelten für den Gewerberaummieter nicht, so kann beispielsweise das Minderungsrecht wegen Mängel stark eingeschränkt werden.

Mietrecht für Wohnräume

Demgegenüber ist das Wohnraummietrecht durch zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten des Mieters gekennzeichnet, denn jeder der nicht in eigenen Räumen wohnen kann, ist letztlich darauf angewiesen, eine Wohnung zu mieten. Allerdings können sich auch hier zahlreiche Probleme ergeben, die sich allerdings auf relativ wenige Bereiche, wie z.B. Mängel der Mietsache, Minderung, Mieterhöhung, Mietkaution und Nebenkostenabrechnung konzentrieren.

Um Ihnen einen kleinen Einblick in diese Tätigkeitsfelder zu geben, will ich Ihnen nachfolgend, unterteilt nach Vermieter und Mieter, einige Beispiele geben: