Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertrete ich Wohnungseigentümer in Beschlussanfechtungsverfahren, bei Auseinandersetzungen mit dem Verwalter oder den übrigen Wohnungseigentümern.

Viele Wohnungseigentümer wissen nicht, was eigentlich zum Sondereigentum zählt und was zum gemeinschaftlichen Eigentum, so z.B. Thermostatventile der Heizkörper, Klingelanlagen, Wohnungstrennwände etc. Diese Unterscheidung ist aber bedeutsam für die Frage, wer die Kosten bei Reparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen zu tragen hat. Zahlreichen Wohnungseigentümern ist auch nicht geläufig, dass sie Beschlüsse der Eigentümerversammlung, mit denen sie nicht einverstanden sind, innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung gerichtlich anfechten müssen. Wird diese Frist versäumt, so sind die Beschlüsse, sofern sie nicht nichtig sind, bestandskräftig. Um seine Rechte zu wahren, sollte man umgehend juristischen Beistand suchen.