Vertragsrecht umfasst im Grundsatz alle Verträge, die Sie mit anderen abschließen.

Ob Sie nun einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug (neu oder gebraucht) abschließen, ein Darlehen in Anspruch nehmen, einen Reparaturauftrag erteilen, Ihren Telefonanbieter wechseln, eine Bürgschaft übernehmen, Geld verleihen oder einen Leasingvertrag abschließen.

Alle diese Verträge und noch zahlreiche andere sind Gegenstand des Vertragsrechts. Hier kommt es häufig auf das sogenannte Kleingedruckte an, dass oftmals nicht ausreichend beachtet wird. Vielen sind ihre Rechte bei Verkauf einer mangelhaften Sache nicht geläufig, oder auch der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung um nur zwei Beispiele zu nennen.