Schadenersatzrecht befasst sich in erster Linie mit Ansprüchen, die Ihnen wegen einer Körperverletzung, Gesundheitsschädigung, oder Sachbeschädigung gegen den Schädiger zustehen. Dazu zählt der gesamte Bereich der Verkehrsunfälle, aber auch Schäden durch tätliche Angriffe und Außerachtlassung der Verkehrssicherungspflichten.

Wenn Sie also schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, bei einem tätlichen Angriff verletzt oder von einer herab fallenden Parabolantenne getroffen wurden, um nur einige Beispiele zu nennen, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zu, bei deren Durchsetzung ich Ihnen zur Seite stehe.