Herzlich willkommen!

Seit 1984 bin ich in eigener Kanzlei als Rechtsanwalt tätig, ich verfüge somit über eine mehr als zwanzigjährige Berufserfahrung.

In den letzten 10 Jahren Jahren habe ich mich zunehmend auf die Gebiete Miet- Pacht- Makler- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert; und bin Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Meine Aufgabe sehe ich darin, Sie umfassend und kompetent zu beraten. Dazu zählt nicht nur eine umfassende Aufklärung über die Erfolgsaussichten einer juristischen Auseinandersetzung, sondern auch das damit verbundene Kostenrisiko.

Ich bin bestrebt, Streitigkeiten wenn möglich, außergerichtlich beizulegen um kostspielige, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sollte Ihr Problem nicht in meinen Tätigkeitsbereich fallen, so werde ich nicht zögern, Sie an einen anderen Anwalt zu verweisen.

Ihr Fachanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht in Hamburg

Mietrecht und Vertragsrecht in Hamburg Rothenbaum, Eppendorf und Harvestehude - Rechtsanwalt Peter Witt
Rechtsanwalt Peter Witt

Zur Person

  • Jahrgang 1950

  • Studium der Rechtwissenschaften in Hamburg

  • Rechtsanwalt in Hamburg seit 1984

  • Dozententätigkeit in Schwerin und Chemnitz für Zivilrecht

  • Fachanwalt für Mietrecht- und Wohnungseigentumsrecht